Grunddienstbarkeit § ff. BGB (Dienstbarkeiten, Grunddienstbarkeiten, p.b. Dienstbarkeiten). 1 Vorkaufsrechte. 2 Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte. 3 Auflassungsvormerkung. 4 Das Grundbuch ist in drei Abteilungen unterteilt: 1. Abteilung I des Grundbuchs gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse. In dieser Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse festgehalten, zum Beispiel werden hier der Eigentümer und die Grundlage seiner Eintragung vermerkt. 5 Das Grundbuch ist demnach in drei Teile gegliedert, die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen: Aufschrift bzw. Deckblatt enthält den Namen des zuständigen Amtsgerichtes (Grundbuchamt als Abteilung des Amtsgerichts), den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Grundbuchblattes. Bestandsverzeichnis. 6 Grundbuch Abteilung 3 erklärt: Bei Verkauf, Bei Kauf, Löschung, Grundschuld ohne Brief & Beispiele Abteilung 3 – Der Grundbuchauszug bzw. das Grundbuchblatt eines Grundstücks besteht immer aus der Aufschrift (Deckblatt), dem Bestandsverzeichnis (Objektdefinierung) und den drei Abteilungen. 7 Was steht in Abteilung II und III des Grundbuches? Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs wird jedes Grundstück nach seiner Gemarkung, der Flur und einer Flurstücksnummer bezeichnet. Diese Bezeichnungen werden dem Kataster entnommen, welches bei den Liegenschaftsämtern geführt wird. 8 In Abteilung 3 werden folgende Eintragungen vorgenommen: Hypotheken; Grundschulden; Grundpfandrechte; Sicherungsgrundschulden; Rentenschulden; Die häufigste Eintragung ist die Grundschuld. Diese wird zumeist im Zusammenhang mit der Finanzierung des Grundstückes aufgenommen und direkt in das Grundbuch eingetragen. 9 Grundbuch Abteilung 3. Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks festgehalten werden. Es ist in mehrere Teile gegliedert. was steht im grundbuch abteilung 3 10 löschung abteilung 3 grundbuch 12