Lieferungen von beweglichen Gegenständen, die im Inland verbleiben, unterliegen nach dem System der Umsatzsteuer grundsätzlich der Umsatzbesteuerung. Der Begriff „Umsatzsteuerlager” steht für eine. 1 Institution, in der bestimmte Gegenstände (vgl. Anlage 1 zum UStG) unter Aufsicht eines amtlich zugelassenen Lagerhalters umsatzsteuerlich unversteuert. 2 Umsatzsteuerlager kann jeder räumlich bestimmte Ort im Inland sein, der zur Lagerung von in der Anlage 1 zu § 4 Nr. 4a UStG genannten. 3 Leistungen, durch die die im Umsatzsteuerlager befindlichen Gegenstände für die Lieferung auf der Einzelhandelsstufe aufbereitet werden, sind steuerpflichtig. 4 Umsatzsteuerlager: Danach werden die Lieferungen der in der Anlage 1 zum UStG bezeichneten Gegenstände an einen Unternehmer für sein Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie in ein inländisches Umsatzsteuerlager geliefert werden (Einlagerungslieferung). Dasselbe gilt auch für die Lieferungen, die innerhalb des Umsatzsteuerlagers. 5 Auch hier ist ein Nachweis notwendig, damit die Steuerbefreiung geltend wird. § 4 UStG Absatz 6 Nach Absatz 6 sind Lieferungen und Leistungen der Eisenbahnen steuerfrei, wenn diese an Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen, Grenzgebietsstrecken oder Durchgangsstrecken an Eisenbahnverwaltungen mit Sitz im Ausland stattfinden. 6 Wird eine Nicht-Unionsware, die in ein besonderes Verfahren übergeführt wurde und sich in einem Umsatzsteuerlager befindet, im Zusammenhang mit einer Einfuhr ausgelagert, ist die der Auslagerung vorangehende Lieferung oder der innergemeinschaftliche Erwerb grundsätzlich steuerpflichtig. 7 Für den Betrieb dieses Lagers muss ein wirtschaftliches Bedürfnis bestehen. Außerdem muss der Lagerhalter die Gewähr für die ordnungsgemäße Verwaltung des Lagers bieten, also zuverlässig sein. Lagerhalter i. S. d. § 4 Nr. 4a UStG ist somit derjenige, der ein Umsatzsteuerlager betreiben darf. Die Unternehmen, die von der. 8 Ausführliche Definition im Online-Lexikon. 1. Begriff: Entnahme einer Ware aus einem Umsatzsteuerlager. Als Auslagerung gilt es auch, wenn die Bedingungen für die Einlagerung von Waren in ein Umsatzsteuerlager verletzt werden, z.B. also, wenn gelagerte Waren einzelhandelstauglich aufbereitet werden. 2. 9 Gegen 42 % aller Lagerhalter, denen ein Umsatzsteuerlager bewilligt wurde, wurde strafrechtlich ermittelt. Die Strafverfahren betrafen überwiegend die der Auslage-rung nachfolgenden innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die tatsächlichen Abneh-mer der Ware waren regelmäßig unbekannt. Die Abnehmer und die Lagerhalter wa-. 4 ustg 10